Tradition in Uitikon

 Am 24. November 1874 wurde vom Verwalter der „Korrektionsanstalt“ (heute MZU), Jakob Lutz, zusammen mit einer Handvoll motivierter Bauern ein gemeinnütziger Verein ins Leben gerufen: die Mittwochgesellschaft Uitikon.
Die Gründer hatten eine Vision und wohl schon damals die "Üdiker Weitsicht". Durch das Angebot von regelmässigen kulturellen Veranstaltungen und Unterhaltungsabenden, durch Weiterbildungsmöglichkeiten für die ländlichen Bewohner, durch Investitionen und Neuerungen zusammen mit einer intakten Dorfgemeinschaft sollte dem verschlafenen Bauerndorf zu wirtschaftlicher Attraktivität, Bevölkerungszuwachs und Lebensqualität verholfen werden. 
Seit Gründung der Mittwochgesellschaft vor bald 150 Jahren hat sich das Dorf zu einer attraktiven Gemeinde entwickelt. Der Zweck der heutigen Mittwochgesellschaft ist natürlich nicht mehr genau der selbe wie damals. Doch ein tragendes Element steht noch, und dieses ist wichtiger denn je: wir bieten mit unseren kulturellen Veranstaltungen einen geselligen und allseits geschätzten Anlass, Gemeinschaft und Zwischenmenschlichkeit im Dorf zu pflegen nach alter Tradition.  Heute heisst das zwar „vernetzen“ - aber da sind wir ein bisschen altmodisch. Herr Lutz möge uns das verzeihen...


Die Mittwochgesellschaft Uitikon organisiert zwei Veranstaltungen pro Jahr, zu denen Mitglieder und Interessierte eingeladen sind. Im November findet die Generalversammlung mit Vortrag und Mostumtrunk statt, im Januar ein Unterhaltungsabend. 

Statuten

Unsere Statuten wurden im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet und stehen zum Download bereit.
Statuten Nov. 2001.pdf
 

Vorstand

  • Brigitte Bosshard (Präsidentin)
  • Sven Eltzschig (Vizepräsident)

  • Dieter Hüni (Kassier)
  • Irene Salzmann
  • Claudia Sullivan

  • Karin Zimmermann 


Mitglied werden

Melden Sie sich bei uns über das Formular auf der Seite Kontakt.
Mitglied kann jede(r) werden, der/die den Beitritt durch Unterschrift erklärt und den Mitgliedsbeitrag von CHF 5 pro Jahr zahlt. Der Austritt kann jederzeit durch Mitteilung an den Vorstand erfolgen.